Ob umgekippte Kerze, elektrischer Defekt, rauchen im Bett oder Brandstiftung, Brandgefahren lauern im ganzen Haus. In Deutschland sterben jährlich ca. 600 Personen durch Feuer und mehr als 6000 werden verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch, viele der Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon 2-3 Atemzüge der giftigen Rauchgase können tödlich sein.
Rauchwarnmelder (oft nur Rauchmelder genannt) können Leben retten, denn sie schlagen bei geringer Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit einem lauten (85dB) Signalton aus dem Schlaf.
Aus diesem Grund gibt es in NRW seit dem 01.01.2017 eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen (§47 Abs. 3 BauO NRW).
Der Vermieter/Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflicht auch umgesetzt wird. Um auf Nummer Sicher zu gehen macht es Sinn die Prüfung extern zu vergeben.
Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.
Wir installieren für Sie Rauchwarnmelder und übernehme die jährliche wiederkehrende Wartung und Dokumentation gemäß DIN 14676 in Ihren Wohnobjekten.
Selbstständige und wiederkehrende Prüfung erfolgt alle 12 Monate auf:
Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot für die Installation/ Wartung an!
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig detektiert und gemeldet wird.
Der Eigentümer (bei selbst genutztem und vermietetem Wohnraum) ist für die Installation zuständig.
Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wichtig: Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflicht auch umgesetzt wird. Um auf Nummer Sicher zu gehen macht es Sinn die Prüfung extern zu vergeben.
Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer selbst dafür verantwortlich
Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. von Einrichtungsgegenständen entfernt zu installieren. (An der Wand nur in Ausnahmefällen.) Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume, als auch Räume mit Unterzügen gibt die Norm detaillierte Empfehlungen für Abstandsverhältnisse und Melderanordnungen. Auch für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Fluren und Gängen und in zuggefährdeter Umgebung gibt die DIN 14676 Empfehlungen.
Gemäß der Norm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Wichtig: Die DIN 14676 empfiehlt, die Inspektion sämtlicher Kriterien generell alle 12 Monate durchzuführen!
Installation / Anschaffung
Die Kosten für die Anschaffung und Installation der Rauchmelder muss der Eigentümer (Vermieter) tragen.
Wartung
Die wiederkehrende Wartung kann auf die Mietnebenkosten umgelegt werden.
Bei einem 10-Jahres-System mit fest verbauter Batterie liegen die Anschaffungskosten mit rund 30 EUR etwa fünfmal so hoch.
Dafür entstehen allerdings im gesamten 10 Jahres-Zeitraum nur noch einmal rund 30 EUR Kosten für den Vermieter, insgesamt also rund 60 EUR.
Bei Systemen mit wechselbaren Batterien, die man als Vermieter selbst wechseln muss, liegen die Kosten bei ca. 84 EUR je Rauchmelder in 10 Jahren.
Systeme mit Dauerbatterien lohnen sich also in den meisten Fällen trotz der höheren Anschaffungskosten in den meisten Fällen, das sollte man aber sicherheitshalber noch einmal im jeweiligen Einzelfall durchrechnen.
z.B. den Hekatron Genius Plus
Der smarte Stand-Alone Rauchwarnmelder erfüllt höchste Ansprüche in Qualität und Zuverlässigkeit.
Entwickelt in einem der modernsten Brandschutz-Labore Europas erfüllt er die höchsten Prüfkriterien vom VdS und darf daher als einer von wenigen Rauchwarnmeldern in Deutschland das begehrte Q-Prüfsiegel tragen.
–– intuitive Erkennung des Zustandes durch mehrfarbige LED
–– schlafzimmertauglich dank nächtlicher Störungsunterdrückung
–– Echt-Alarm-Garantie
–– kein Batteriewechsel erforderlich(bis 10 Jahre Lebensdauer)
–– Prüfung nur 1 × jährlich dank permanenter Selbstüberwachung
–– Serviceunterstützung durch Verschmutzungsprognose
–– permanente Selbstüberwachung
–– Brandschutz Made in Germany
Beim „Q" - Siegel für Rauchmelder handelt es sich um eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V., welches an Hersteller von Rauchwarnmeldern verliehen wird.
Das Qualitätszeichen Q für Rauchmelder („Q für Qualität“) ist dabei ein markenunabhängiges und vor allem auch verlässliches Gütezeichen für wirklich hochwertige Geräte, die insbesondere auch für den Langzeiteinsatz geeignet sind.
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