Die nächsten Brandschutzhelfer Schulungen bei uns finden statt am:
Termine für 2025
20.01.2025 - 14:30 bis ca. 17:00 Uhr
17.02.2025 - 14:30 bis ca. 17:00 Uhr
(Weitere Termine auf Anfrage möglich)
Wo? Garenfelder Weg 12a, 58093 Hagen - Berchum (links neben dem Restaurant DaVinci)
Zum Preis von 85€ pro Teilnehmer (zzgl. USt.).
Interesse?
Anmeldung und Informationen unter Telefon 02334/1829205, per Mail unter:
info@bs-schmitt.de oder direkt über den Anmelde Button unten.
(Unsere Ausbilder sind alle auch in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv und können so auch ihre praktischen Erfahrungen Interessant weitergeben)
Gerne bieten wir Ihnen ab 5 Teilnehmern auch Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an, sprechen sie uns einfach an!
Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:
"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."
Das bedeutet, dass jedes, auch sehr kleine Unternehmen, Brandschutzhelfer benennen & regelmäßig ausbilden muss.
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Die Ausbildung dauert ca. 2-3 Stunden und setzt sich aus folgenden Themen zusammen:
Theorie:
Praxis:
Regelmäßige Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt die DGUV Information 205-023, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
(Quellen: DGUV 205-023 und www.komnet.nrw.de)
Da unsere Ausbilder auch eine Feuerwehrtechnische Ausbildung (Gruppenführer am IDF) haben, können sie eine Interessante und Praxisnahe Ausbildung durchführen.
Wir bilden Brandschutzhelfer in unserem eigenem Modernen Schulungsraum in Hagen - Berchum aus, oder ab mind. 5 Teilnehmern auch bei Ihnen vor Ort z.B. in Hagen, Hohenlimburg, Iserlohn, Dortmund, Schwerte, Ennepetal, Witten, Hemer, Menden, Lüdenscheid, Unna, Märkischer Kreis.
Bei größerer Entfernung sprechen Sie uns einfach an, wir finden auch dann eine Lösung.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Michael Rasper vom Institut für Notfalltraining, bieten wir eine betriebliche Ersthelfer Ausbildung nach BGV A1 an.
Für eine kombinierte Ausbildung oder Ersthelferschulungen sprechen sie uns gerne an.
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