1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Einzelunternehmens Brandschutz Matthias Schmitt mit Verbrauchern und Unternehmern (B2C und B2B), sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen
Brandschutz Matthias Schmitt bietet folgende Leistungen an: Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter, Brandschutzberatung, Durchführung von Brandschutzschulungen, Verkauf und Wartung von Feuerlöschern, Rauchwarnmeldern, CO Meldern, Feststellanlagen sowie Wartung und Prüfung von Brandschutztüren, RWA Anlagen, Wandhydranten, Hydranten und trockenen Steigleitungen. Darüber hinaus werden Brandschutzordnungen sowie Feuerwehr , Flucht und Rettungspläne erstellt. Online Leistungen werden nicht angeboten.
Die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter erfolgt ausschließlich in beratender Funktion. Die Verantwortung für die Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen sowie die Einhaltung gesetzlicher und organisatorischer Brandschutzpflichten verbleibt bei der Geschäftsführung des Auftraggebers. Eine Übernahme der Brandschutzverantwortung erfolgt ausdrücklich nicht.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch ein schriftliches Angebot von Brandschutz Matthias Schmitt und dessen schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) zustande. Für Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter wird ein gesonderter Dienstleistungsvertrag geschlossen. Für wiederkehrende Leistungen können Wartungsverträge abgeschlossen werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
5. Versicherungsnachweis
Auf Verlangen hat der Auftraggeber einen angemessenen Haftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen, der die Risiken aus den beauftragten Leistungen abdeckt.
6. Leistungserbringung
Die Leistungen werden in der Regel vor Ort beim Kunden erbracht. Digitale Leistungen erfolgen nur nach Vereinbarung. Feste Zeitfenster bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich vertraglich geregelt.
7. Schulungen und Seminare
Mit der Anmeldung zu einer Schulung oder einem Seminar bei Brandschutz Matthias Schmitt verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der jeweils geltenden Teilnahmegebühr. Die Zahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme fällig, sofern keine rechtzeitige schriftliche Abmeldung erfolgt.
Brandschutz Matthias Schmitt behält sich vor, Schulungstermine aus wichtigem Grund, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl oder extremen Wetterbedingungen, zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei Absage erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Rücktritt und Stornobedingungen bei Schulungen
Ein Rücktritt von einer gebuchten Schulung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer benennt rechtzeitig einen Ersatzteilnehmer.
9. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung von Waren (z. B. Feuerlöscher) erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung des Transports bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Transportkosten sowie die Versicherung des Versands trägt in vollem Umfang der Kunde sollte es nicht anders vereinbart sein.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Festpreise gelten bei Schulungen am Standort des Unternehmens (85 € pro Teilnehmer). Alle weiteren Preise ergeben sich aus dem individuell unterbreiteten Angebot. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Leistungserbringung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Leistungen im Rahmen des externen Brandschutzbeauftragten erfolgt die Abrechnung jährlich.
11. Preis und Kostenerhöhungen
Da der Preis aufgrund des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohnniveaus berechnet wurde, behält sich der Auftragnehmer vor, die Preise bei Steigerung der Lohnkosten durch schriftliche Anzeige mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende entsprechend anzupassen. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Anzeige keinen Widerspruch, so gilt die angepasste Vergütung als beiderseits vereinbart.
12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich Brandschutz Matthias Schmitt vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
13. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Brandschutz Matthias Schmitt ohne dessen schriftliche Zustimmung abzutreten. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten ist.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Brandschutz Matthias Schmitt.
15. Gewährleistung und Mängelrüge
Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre). Für werkvertragliche Leistungen gelten die Fristen des § 634a BGB (2 Jahre). Offene Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel binnen 7 Tagen nach Entdeckung.
16. Haftung
Brandschutz Matthias Schmitt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden – besteht nicht.
17. Einsatz von Subunternehmern
Brandschutz Matthias Schmitt ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Für die ordnungsgemäße Ausführung haftet er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
18. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, behördliche Eingriffe) entbinden beide Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Eventuelle Fristen verlängern sich entsprechend.
19. Elektronische Kommunikation und Speicherung
Erklärungen und Mitteilungen (z. B. Auftragsbestätigung, Mahnungen) sind auch per E Mail oder Telefax wirksam. Archivierung erfolgt elektronisch; die elektronische Form gilt als Schriftform.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über regelmäßige Leistungen (z. B. externer Brandschutzbeauftragter oder Wartungsverträge) werden jährlich abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
21. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU Plattform für Online Streitbeilegung (OS Plattform) ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Brandschutz Matthias Schmitt ist grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern zulässig, Hagen.
23. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.bs schmitt.de/datenschutz
24. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
25. Referenznutzung
Brandschutz Matthias Schmitt ist berechtigt, den Auftraggeber und abgeschlossene Projekte als Referenz (z. B. Website, Broschüren) zu nennen, sofern keine besonderen Geheimhaltungsinteressen bestehen.
26. Änderung der AGB
Brandschutz Matthias Schmitt behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
27. Rechte an Plänen und Brandschutzordnungen
Die Urheber und Nutzungsrechte an allen erstellten Plänen und Brandschutzordnungen gehen, in dem vereinbarten Format (in der Regel digital als PDF), mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für seinen betrieblichen Einsatz.
28. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand: 24.04.2025
Mitglied im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
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