Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.
Sie dienen der Orientierung im Gebäude und geben Hinweise auf Standorte von Löschgeräten und Erste Hilfe Einrichtungen.
Die Erstellung der Pläne wird durch unsere Sicherheitsgrafikerin (Zertifiziert nach DIN ISO 23601 / Sachkundige für Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne) durchgeführt.
Die Datenaufnahme und Überprüfung vor Ort erfolgt durch einen unserer Brandschutzbeauftragten.
Wir bieten Ihnen zu günstigen Konditionen auch alle Schilder für die Flucht und Rettungswege und Brandschutzschilder gemäß ISO 7010 an.
Gerne senden wir Ihnen auch die Schilder direkt zu oder bringen Sie vor Ort Fachgerecht bei Ihnen an (Im Umkreis von Hagen Westf).
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